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Wie ist der Ablauf und was muss ich tun?
Nach Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch. Bei jüngeren Kindern kann es sinnvoll sein, dieses Gespräch ohne das Beisein des Kindes zu führen. In diesem ersten Gespräch hast du / haben Sie die Möglichkeit, mich kennenzulernen und mir deine / Ihre Nöte, Sorgen oder Belastungen zu schildern und wir besprechen, was die Rahmenbedingungen einer möglichen Behandlung sind.
In der Einzeltherapie findet in weiteren vier bis fünf Sitzungen (probatorische Sitzungen) die Diagnostik statt, das heißt, wir schauen uns das Problem genau an, entscheiden, ob eine Behandlung notwendig ist und erstellen gemeinsam einen Behandlungsplan. Die Psychotherapie wird dann ggf. bei Ihrer Krankenkasse beantragt. Wenn die Kostenübernahme durch die Krankenkasse geregelt ist, oder Sie sich dazu entschließen, die Kosten hierfür selbst zu zahlen, kann die Therapie beginnen. Eine Kurzzeittherapie dauert bis zu 25 Stunden, eine Langzeittherapie bis zu 60 Stunden. In der Regel verabreden wir hierfür einen festen Termin (50 min.) einmal in der Woche.
Für Paartherapie und Familiencoaching verabreden wir Sitzungen nach Bedarf. Ein Sitzungsintervall von zwei bis sechs Wochen hat sich bewährt. Wie oft und in welchem Umfang Sie Sitzungen in Anspruch nehmen, ist individuell verschieden und abhängig vom Anliegen selbst und dessen Dringlichkeit.
Was ist Psychotherapie?
Unter Psychotherapie versteht man im wörtlichen Sinn die "Behandlung der Seele". Je nach Verfahren werden unterschiedliche psychologische Methoden und Techniken eingesetzt, um das Denken, Fühlen und Handeln von Patient:innen positiv zu beeinflussen. Wissenschaftlich anerkannte Psychotherapieverfahren haben sowohl in der Behandlung psychischer Erkrankungen als auch in der Behandlung körperlicher Erkrankungen mit psychischen Anteilen ihre Wirksamkeit in zahlreichen wissenschaftlichen Studien bewiesen. Wie bei jeder Behandlung kann jedoch auch eine Psychotherapie mit Nebenwirkungen einhergehen. Hierüber und über die konkreten Behandlungsmöglichkeiten kläre ich meine Patient:innen und ihre Familien individuell auf.
Was ist Verhaltenstherapie?
Die Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren zur Behandlung und Linderung von psychischen Erkrankungen und seelischen Belastungen. Sie geht im Grundsatz davon aus, dass jedes Verhalten - und damit verbundene Gefühle, Gedanken, Motive und Bewertungen - erlernt ist. Unter bestimmten Bedingungen wird Verhalten aufrechterhalten, kann aber auch wieder verlernt oder umgelernt werden.
Die Verhaltenstherapie umfasst verschiedene psychotherapeutische Methoden und Techniken, welche je nach Art der Beschwerden eingesetzt und kombiniert werden. Ihr Ziel ist Hilfe zur Selbsthilfe. Das bedeutet, dass Patient:innen dabei unterstützt werden, ihr Verhalten, ihre Gedanken und ihre Bewertungen so zu verändern, dass sie ihre Probleme bewältigen können und die Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit wiederhergestellt oder gesteigert werden. Neben der Problembewältigung stehen also auch der Aus- und Aufbau von Kompetenzen im Zentrum der therapeutischen Arbeit.
Werden die Kosten für die Therapie von der Krankenkasse übernommen?
Die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt in der Regel die Krankenversicherung, allerdings müssen gesetzlich versicherte Patient:innen hierfür einen Vertrags- bzw. Kassenpsychotherapeuten aufsuchen. Da die Anzahl so genannter Kassensitze jedoch begrenzt ist, kann ich in meiner Praxis aktuell nur privat versicherte Patient:innen und Selbstzahler:innen behandeln. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenerstattung bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse zu stellen. Mehr zu meinem Angebot und zu den Kosten einer Psychotherapie erfahren Sie hier:
Psychotherapeut:in, Psychiater:in, Psycholog:in, Heilpraktiker:in - wer ist wer?
Du fragst dich, was eigentlich der Unterschied zwischen den verschiedenen Berufsbezeichnungen ist? Menschen, die Psychologie studiert haben, werden umgangssprachlich als Psycholog/innen bezeichnet. Psycholog/innen arbeiten in ganz unterschiedlichen Berufsfeldern, z.B. im Gesundheitswesen, in der Forschung oder in der Wirtschaft. Wenn sie im Anschluss an ihr Studium eine psychotherapeutische Ausbildung absolvieren und erfolgreich abschließen, sind sie approbierte Psychotherapeut/innen. Die Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in dürfen auch studierte Pädagog/innen machen. Auch sie dürfen danach als Psychotherapeut/innen für Kinder und Jugendlichen arbeiten. Die Berufsbezeichnung der /des Psychotherapeut/in ist ein geschützter Titel und darf nur nach erfolgreicher Approbation (staatlicher Anerkennung) geführt werden. Psychiater/innen dagegen sind Ärzt/innen. Sie haben Medizin studiert und dann in der Regel ihre fachärztliche Ausbildung mit dem Schwerpunkt Psychiatrie absolviert. Auch sie können durch eine zusätzliche Weiterbildung psychotherapeutisch arbeiten. Von diesen Berufsbildern abzugrenzen ist der / die Heilpraktiker/in für Psychotherapie. Für die Ausbildung ist ein Studium nicht zwingend notwendig. Die Ausbildung ist nicht vergleichbar aufwendig und zeitintensiv und unterliegt keinen gesetzlichen Vorgaben.
Es geht mir schlecht, wo bekomme ich Hilfe?
Bei seelischen Krisen und psychiatrischen Notfällen wenden Sie sich bitte an eine kinder- und jugendpsychiatrische Praxis, das zuständige Krankenhaus oder den Kinder- und Jugendnotdienst. Adressen und Telefonnummern finden Sie hier: