L E I S T U N G E N
Bei meiner Praxis handelt es sich um eine Privatpraxis. Nachfolgend können Sie sich über die Kosten und die Möglichkeiten einer Kostenübernahme durch die Krankenkassen informieren.
Kosten
Einzeltherapie
Die Rechnungslegung für die Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), analog der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die psychotherapeutische Behandlung von Erwachsenen erfolgt nach dem Heilpraktikergesetz. Die Kosten für eine Einzelsitzung (50 min) belaufen sich auf €100,55. In einigen Fällen werden die Kosten hierfür ganz oder teilweise durch die private Krankenkasse übernommen. Informieren Sie sich hierfür bei Ihrer Krankenkasse über Ihre individuellen Vertragsbedingungen.
Paartherapie
Für Paartherapie und Paarberatung (90 min) erhebe ich ein Sitzungshonorar von € 200. Die Sitzungen finden nach Bedarf alle zwei bis sechs Wochen statt. Die Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
Familiencoaching
Für Familiencoaching und Familienberatung (90 min) erhebe ich ein Sitzungshonorar von € 200. Die Sitzungen finden nach Bedarf alle zwei bis sechs Wochen statt. Die Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
Kostenerstattung
Private Krankenversicherungen und Beihilfe
Private Krankenversicherungen und Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen entsprechend Ihrem individuellen Tarif. Bitte informieren Sie sich vor Aufnahme einer Therapie bei Ihrer Krankenkasse / der zuständigen Beihilfestelle, in welcher Höhe die Kosten übernommen werden. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass bei der Kostenübernahme ein Eigenanteil verbleibt.
Die Kosten für die Psychotherapie bei Erwachsenen nach dem Heilpraktikergesetz werden ebenfalls von einigen privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen übernommen. Bitte klären Sie auch hier vor Aufnahme der Behandlung mit den zuständigen Kostenträgern in welcher Höhe und unter welchen Voraussetzungen Ihnen das Sitzungshonorar erstattet wird.
Die Kosten für Paartherapie oder Familiencoaching werden nicht von der Krankenkasse erstattet.
Die erbrachten Leistungen werden Ihnen privat in Rechnung gestellt. Die entsprechende Zahlung liegt in Ihrer Verantwortung, ebenso wie die Kommunikation mit der Krankenkasse / Beihilfe bezüglich der Kostenerstattung.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Kostenerstattung nach § 13 ABS. 3 SGB V ist in Ausnahmefällen möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die entsprechenden Voraussetzungen. Die erbrachten Leistungen werden Ihnen privat in Rechnung gestellt. Die entsprechende Zahlung liegt in Ihrer Verantwortung, ebenso wie die Kommunikation mit der Krankenkasse bezüglich der Kostenerstattung. Bitte beachten Sie, dass abhängig von der Krankenkasse ein Eigenanteil verbleiben kann.
Selbstzahler
Wenn Sie die Kosten für eine Psychotherapie für sich oder Ihr Kind selbst zahlen möchten, können Sie bzw. Ihr Kind ohne formale Hürden eine Behandlung beginnen. Die erbrachten Leistungen werden Ihnen privat in Rechnung gestellt und die Behandlung wird bei Ihrer Krankenkasse nicht aktenkundig.
Die Kosten für Paartherapie sowie Familiencoaching müssen Sie in jedem Fall selbst zahlen. Es gilt die Befreiung von der Umsatzsteuer gemäß § 19 Abs. 1 UStG.